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   VGH Hessen, 13.06.2012 - 8 E 1067/12   

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VGH Hessen, 13.06.2012 - 8 E 1067/12 (https://dejure.org/2012,18777)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.06.2012 - 8 E 1067/12 (https://dejure.org/2012,18777)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - 8 E 1067/12 (https://dejure.org/2012,18777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wird der Gemeindevertreter vom Bürgermeister beleidigt, so steht für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nur der Weg zum Verwaltungsgericht, nicht zum Zivilgericht offen

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 VwGO, § 1004 BGB
    Rechtsweg für Klage auf Widerruf amtlicher Äußerungen eines Bürgermeisters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Klage eines Gemeindevertreters auf Widerruf ihn betreffender ehrverletzender Äußerungen durch einen Bürgermeister der Gemeinde in amtlicher Eigenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1004 analog BGB; VwGO § 40
    Amtliche Eigenschaft; Äußerung; Bürgermeister; ehrverletzend; Gemeindevertreter; Klage; Rechtsweg; Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 781
  • DÖV 2012, 777
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 09.12.1993 - 6 UE 571/93

    Überprüfung der Rechtswegzuständigkeit durch das Rechtsmittelgericht; Rechtsweg

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.2012 - 8 E 1067/12
    Der öffentlich-rechtliche Charakter der im Streit befindlichen Äußerungen des Beklagten ergibt sich daraus, dass er diese in amtlicher Eigenschaft als Bürgermeister gegenüber der Stadtverordnetenversammlung als Gemeindeorgan in Bezug auf den Kläger als Teil dieses Gemeindeorgans abgegeben hat, so dass sie als dienstliche Äußerung des Bürgermeisters der Stadt A-Stadt als Organträger zugerechnet werden muss (Hess. VGH, Urteil vom 9. Dezember 1993 - 6 UE 571/93 -, NVwZ-RR 1994, 400 = juris Rn. 28 f. m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 13. März 1989 - 4 B 86.03127 -, NVwZ-RR 213 [214 m.w.N.] = juris, und Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 4 C 09.2145 -, juris).

    Die weitere vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung (Hess. VGH, Urteil vom 9. Dezember 1993, a.a.O.) führt bei der Abwehr in dienstlicher Eigenschaft abgegebener ehrverletzender Erklärungen zur Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs.

  • BGH, 20.06.1961 - VI ZR 210/60
    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.2012 - 8 E 1067/12
    Soweit das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 27. November 1998 - 24 W 65/98 -, juris) und auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 210/60 -, juris) maßgeblich darauf abstellen, dass das Verhältnis der Gemeindevertreter zum Bürgermeister nicht durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet ist, sondern durch ein Verhältnis der Gleichordnung, vermag diese Auffassung nicht zu überzeugen.

    Die darin zitierte Entscheidung (BGH, Urteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 210/60 -, NJW 1961, 1625 = juris) bezieht sich auf eine nicht vergleichbare Fallkonstellation, nämlich auf Abwehransprüche gegen die Erörterung den damaligen Kläger betreffender Personalangelegenheiten durch ein Mitglied einer Gemeindevertretung in einer erweiterten Fraktionssitzung, die der Bundesgerichtshof als Parteiveranstaltung angesehen hat.

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.2012 - 8 E 1067/12
    Denn auch eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit kann auf einem Gleichordnungsverhältnis beruhen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 -, juris Rdnr. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 2 F 10194-08 -, juris Rdnr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1989 - 1 S 5/88

    Widerruf von Äußerungen im Gemeinderat/Abgrenzung Tatsachenbehauptung -

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.2012 - 8 E 1067/12
    Die vorliegend angegriffene dienstliche Verlautbarung eines Bürgermeisters lässt sich hinsichtlich der Rechtswegfrage nicht mit Äußerungen vergleichen, die von Mitgliedern einer Gemeindevertretung in Bezug auf andere Mitglieder des selben Gemeindeorgans bei Gelegenheit oder anlässlich einer Sitzung dieses Organs gemacht werden und für deren Abwehr der Rechtsweg zu den Zivilgerichten eröffnet ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Oktober 1989 - 1 S 5/88 -, NJW 1990, 1808 = juris).
  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 4 C 09.2145

    Beschwerde; Rechtsweg; Unterlassen ehrverletzender Äußerungen; Bürgermeister

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.2012 - 8 E 1067/12
    Der öffentlich-rechtliche Charakter der im Streit befindlichen Äußerungen des Beklagten ergibt sich daraus, dass er diese in amtlicher Eigenschaft als Bürgermeister gegenüber der Stadtverordnetenversammlung als Gemeindeorgan in Bezug auf den Kläger als Teil dieses Gemeindeorgans abgegeben hat, so dass sie als dienstliche Äußerung des Bürgermeisters der Stadt A-Stadt als Organträger zugerechnet werden muss (Hess. VGH, Urteil vom 9. Dezember 1993 - 6 UE 571/93 -, NVwZ-RR 1994, 400 = juris Rn. 28 f. m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 13. März 1989 - 4 B 86.03127 -, NVwZ-RR 213 [214 m.w.N.] = juris, und Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 4 C 09.2145 -, juris).
  • VGH Hessen, 30.11.1993 - 9 UE 306/91

    Sozialhilfe: Regelsatzkürzung bei Wohngemeinschaften, die nicht

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.2012 - 8 E 1067/12
    Der öffentlich-rechtliche Charakter der im Streit befindlichen Äußerungen des Beklagten ergibt sich daraus, dass er diese in amtlicher Eigenschaft als Bürgermeister gegenüber der Stadtverordnetenversammlung als Gemeindeorgan in Bezug auf den Kläger als Teil dieses Gemeindeorgans abgegeben hat, so dass sie als dienstliche Äußerung des Bürgermeisters der Stadt A-Stadt als Organträger zugerechnet werden muss (Hess. VGH, Urteil vom 9. Dezember 1993 - 6 UE 571/93 -, NVwZ-RR 1994, 400 = juris Rn. 28 f. m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 13. März 1989 - 4 B 86.03127 -, NVwZ-RR 213 [214 m.w.N.] = juris, und Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 4 C 09.2145 -, juris).
  • VGH Bayern, 13.03.1989 - 4 B 86.03127
    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.2012 - 8 E 1067/12
    Der öffentlich-rechtliche Charakter der im Streit befindlichen Äußerungen des Beklagten ergibt sich daraus, dass er diese in amtlicher Eigenschaft als Bürgermeister gegenüber der Stadtverordnetenversammlung als Gemeindeorgan in Bezug auf den Kläger als Teil dieses Gemeindeorgans abgegeben hat, so dass sie als dienstliche Äußerung des Bürgermeisters der Stadt A-Stadt als Organträger zugerechnet werden muss (Hess. VGH, Urteil vom 9. Dezember 1993 - 6 UE 571/93 -, NVwZ-RR 1994, 400 = juris Rn. 28 f. m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 13. März 1989 - 4 B 86.03127 -, NVwZ-RR 213 [214 m.w.N.] = juris, und Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 4 C 09.2145 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 27.11.1998 - 24 W 65/98
    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.2012 - 8 E 1067/12
    Soweit das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 27. November 1998 - 24 W 65/98 -, juris) und auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 210/60 -, juris) maßgeblich darauf abstellen, dass das Verhältnis der Gemeindevertreter zum Bürgermeister nicht durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet ist, sondern durch ein Verhältnis der Gleichordnung, vermag diese Auffassung nicht zu überzeugen.
  • VG München, 19.01.2015 - M 7 E 15.136

    Einstweilige Anordnung; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch;

    Soweit es um Äußerungen eines Hoheitsträgers geht, ist - ungeachtet der Anspruchsgrundlage für das Unterlassungsbegehren und des Inhalts der angegriffenen Äußerung - rechtswegentscheidend, ob die Äußerungen amtlichen Charakter haben bzw. in amtlicher Eigenschaft abgegeben worden sind und daher der Gemeinde zuzurechnen sind oder in keinem funktionalen Zusammenhang mit hoheitlicher Aufgabenerfüllung stehen (BGH, U. v. 28. Februar 1978 - VI ZR 246/76 - juris Rn 12; BayVerfGH, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - Vf. 89-III-92, Vf. 92-III-92 - juris Rn 107; HessVGH, B. v. 13. Juni 2012 - 8 E 1067/12 - juris Rn 2 u. B. v. 14. Juni 2012 - 8 E 1101/12 - juris Rn 16; BayVGH, B. v. 13. Oktober 2009 - 4 C 09.2145 - juris Rn 9 u. B. v. 11. März 2013 - 4 C 13.400 - juris Rn 3 f.; Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 40 Rn 83).
  • VGH Bayern, 11.03.2013 - 4 C 13.400

    Rechtswegbeschwerde; Widerklage; Unterlassungsanspruch; Äußerung eines

    Bei Wortbeiträgen von Gemeinderatsmitgliedern kann dies etwa dann der Fall sein, wenn die betreffenden Äußerungen nur bei Gelegenheit einer Sitzung eines kommunalen Vertretungsorgans gemacht wurden und sich zumindest im Schwerpunkt als Ausdruck einer rein persönlichen und demzufolge privatrechtlich zu beurteilenden Auseinandersetzung darstellen (vgl. VGH BW U.v. 9.10.1989 - 1 S 5/88 - NJW 1990, 1808; HessVGH B.v. 13.6.2007 - 8 E 1067/12 - NVwZ-RR 2012, 781;OLG Frankfurt U.v. 27.11.1998 - 24 W 65/98 - NVwZ-RR 1999, 814).
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